Die Revision ist zulässig (§§ 333 , 341 Abs. 1 , §§ 344 , 345 StPO ), jedoch nicht begründet. 1. Die Verfahrensrüge, mit der der Angeklagte ein Beweisverwertungsverbot behauptet, weil die polizeiliche Durchsuchung des [...]
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