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BGH - Entscheidung vom 21.10.2003

VIII ZB 112/03

Normen:
ZPO § 574 Abs. 1 § 227 Abs. 4

Mit der angefochtenen Verfügung hat der Vorsitzende den Termin vom 18. September 2003 aufgehoben. Eine solche Verfügung ist unanfechtbar (§ 227 Abs. 4 ZPO ). Entgegen der Ansicht der Klägerin wäre ihr Rechtsmittel auch [...]
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