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BGH - Entscheidung vom 16.12.2003

5 StR 497/03

Normen:
StGB § 46a Nr. 1

Der Schuldspruch und der Maßregelausspruch lassen keinen Rechtsfehler erkennen. Der Strafausspruch hat dagegen keinen Bestand. Hierzu führt der Generalbundesanwalt aus: 'Zu Recht rügt die Revision, daß das Landgericht [...]
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