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BGH - Entscheidung vom 24.09.2003

X ZR 30/00

Normen:
EPÜ Art. 56 Art. 138 Abs. 1 lit. a
IntPatÜG Art. II § 6 Abs. 1 Nr. 1

Die Beklagte ist Inhaberin des am 23. November 1990 unter Inanspruchnahme der Priorität der niederländischen Patentanmeldung 8 902 995 vom 5. Dezember 1989 angemeldeten, unter anderem mit Wirkung für die Bundesrepublik [...]
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