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VGH Bayern - Entscheidung vom 14.10.2002

8 C 02.1574

Normen:
VwGO § 58 Abs. 1 § 67 Abs. 1

Fundstellen:
DÖV 2003, 168

Die Beschwerde ist als unzulässig zu verwerfen, da der Kläger bei deren Einlegung nicht durch einen der in § 67 Abs. 1 VwGO genannten Bevollmächtigten vertreten war. 1. Die vom Kläger persönlich eingelegte Beschwerde [...]
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