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VGH Bayern - Entscheidung vom 07.03.2002

1 N 01.2851

Normen:
BauGB § 34 Abs. 4 S. 1 Nr. 3
VwGO § 47 Abs. 2 S. 1
VwGO § 154 Abs. 3

Fundstellen:
BauR 2002, 1526
BayVBl 2003, 248
BRS 65 Nr. 90
DVBl 2002, 1142
NJW 2003, 1963
NVwZ 2003, 236
UPR 2002, 318

I. Die am 26. September 2001 bekannt gemachte Einbeziehungssatzung 'T.' der Stadt W. i. OB ist nichtig. II. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens. Die Beigeladenen tragen ihre außergerichtlichen Kosten [...]
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