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VGH Baden-Württemberg - Entscheidung vom 03.09.2002

10 S 957/02

Normen:
GG Art. 20a
BBodSchG § 4 Abs. 3
BBodSchG § 9 Abs. 2
BBodSchG § 24
VwGO § 80 Abs. 5
GKG § 13 Abs. 1

Fundstellen:
DÖV 2003, 421
ZUR 2003, 116

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 20. März 2002 - 18 K 3345/01 - ist zulässig, jedoch nicht begründet. Das Verwaltungsgericht hat es zu Recht abgelehnt, die [...]
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