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SchlHOLG - Entscheidung vom 16.09.2002

16 W 85/02

Normen:
ZPO § 485
ZPO § 486
ZPO § 404a

Fundstellen:
OLGReport-Schleswig 2003, 351

Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin ist gemäß §§ 567 Abs. 1 Nr. 2 , 485 , 487 ZPO statthaft, weil der Antrag vom 4. März 2002, das selbständige Beweisverfahren auf bisher nicht bezeichnete Gegenstände zu [...]
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