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SchlHOLG - Entscheidung vom 16.05.2002

10 WF 61/02

Normen:
BGB § 1570 § 1573 Abs. 2
SGB XI XI § VI

Fundstellen:
OLGReport-Schleswig 2002, 296

Die gemäß § 127 Abs. 2 Satz 2 ZPO zulässige sofortige Beschwerde hat Erfolg. Der Beklagte schuldet der Klägerin zu 1. nachehelichen Unterhalt gemäß § 1570 , 1573 Abs. 2 BGB . Mit dem Beschwerdevorbringen ist - [...]
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