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OLG Stuttgart - Entscheidung vom 31.10.2002

2 Ss 469/02

Normen:
StPO § 300 § 311 Abs. 2 § 464 Abs. 3

Fundstellen:
Justiz 2003, 451

Der Angeklagte, der rechtzeitig zunächst unbestimmt Rechtsmittel gegen das Urteil einlegte, hat - außerhalb der Frist des § 311 Abs. 2 StPO - in der Revisionsbegründung die Hauptsacheentscheidung mit der Sprungrevision [...]
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