Die gemäß §§ 127 Abs. 2 Sätze 2 und 3, 567 Abs. 1 Nr. 1 , 569 Abs. 1 und 2 ZPO zulässige sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluß des Landgerichts Stendal vom 15. Oktober 2002 ist aus den zutreffenden [...]
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