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OLG München - Entscheidung vom 23.08.2002

21 U 4922/01

Normen:
BGB § 276 § 611
WHG § 19h

Fundstellen:
OLGReport-München 2003, 29

Die Klägerin ist der Haftpflichtversicherer der A M GmbH und nimmt die Beklagte für die Regulierung eines Umweltschadens in Regreß. Die Fa. A betreibt u.a. eine Tankstelle in der K Str. 129 in R als Pächterin. Bei [...]
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