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OLG Köln - Entscheidung vom 28.11.2002

6 W 110/02

Normen:
ZPO § 93

Fundstellen:
IPRax 2005, 149
OLGReport-Köln 2003, 192

Die sofortige Beschwerde ist fristgerecht eingelegt, aber nicht begründet. Das Landgericht hat dem klagenden Verein in seinem Anerkenntnisurteil mit Recht nach § 93 ZPO die Kosten des Rechtsstreits auferlegt, weil die [...]
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