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OLG Köln - Entscheidung vom 16.12.2002

14 UF 221/02

Normen:
ZPO §§ 621g 620c

Fundstellen:
FamRZ 2003, 548
OLGReport-Köln 2003, 101

Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen die einstweilige Anordung des Familiengerichts Kerpen vom 15.11.2002 ist gem. § 621g S. 2 ZPO , der § 620c ZPO für entsprechend anwendbar erklärt, unzulässig. Die [...]
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