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OLG Hamm - Entscheidung vom 22.04.2002

23 W 483/01

Normen:
StBGebV § 21 § 22 § 23
ZPO § 91 Abs. 1

Fundstellen:
JurBüro 2002, 648
OLGReport-Hamm 2002, 395

Die sofortige Beschwerde des Beklagten ist zulässig (§§ 104 Abs. 3 ZPO , 11 Abs. 1 RPflG ) und hat auch in der Sache Erfolg. Er beanstandet zu Recht, daß die Rechtspflegerin bei der Ausgleichung auch die von den [...]
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