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OLG Hamburg - Entscheidung vom 06.08.2002

2 Wx 47/02

Normen:
ZPO § 397 § 402 § 411 Abs. 3 § 485 Abs. 2
GKG § 8
WEG § 45 § 45 Abs. 1 § 47

Fundstellen:
OLGReport-Hamburg 2003, 263
ZMR 2002, 963

Die gem. § 45 Abs. 1 WEG statthafte sofortige Beschwerde der Antragsteller hat in der Sache Erfolg. In Wohnungseigentumssachen können in entsprechender Anwendung der §§ 485 - 494 a ZPO selbständige Beweisverfahren [...]
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