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OLG Hamburg - Entscheidung vom 04.07.2002

3 U 27/01

Normen:
MarkenG § 14 Abs. 3 § 15 Abs. 3

Fundstellen:
AfP 2002, 529
GRUR-RR 2002, 389
OLGReport-Hamburg 2003, 212
ZUM-RD 2002, 597

Die Klägerin veranstaltet Fernsehprogramme und produziert für die Anstalten der 'Arbeitsgemeinschaft der öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten Deutschlands (ARD)' die Nachrichtensendung mit dem Titel: 'Tagesschau'. [...]
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