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OLG Brandenburg - Entscheidung vom 13.05.2002

8 W 355/01

Normen:
GKG § 5 Abs. 2 Satz 1
GKG § 2 Abs. 2 Satz 2
GKG § 6 Abs. 1 Nr. 2
JKGBbg § 7 Abs. 1
GOBbg § 100
GOBbg § 101 Abs. 3
ZPO § 574 n. F.

Die gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 GKG zulässige Beschwerde ist mit dem Einwand der Gerichtskostenfreiheit des Beteiligten zu 1. begründet. Gemeinden und Ämter des Landes Brandenburg sind von der Zahlung von Gebühren befreit, [...]
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