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OLG Brandenburg - Entscheidung vom 16.05.2002

8 U 97/01

Normen:
BGB § 667
BGB § 675
GmbHG § 32a
GmbHG § 32b
InsO § 129
InsO § 143

Die Berufung ist zulässig und auch begründet. 1. Der Sache nach ist im Berufungsrechtszug nur noch die Gutschrift vom 11.06.1999 über 16.000,00 DM (8.180,67 EURO) im Streit. Die Beklagte wendet sich mit der Berufung [...]
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