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OLG Brandenburg - Entscheidung vom 13.12.2002

9 UF 198/02

Normen:
BGB § 1587c Nr. 1

Fundstellen:
FamRZ 2003, 1754
OLGReport-Brandenburg 2003, 400

Die in zulässiger Weise eingelegte befristete Beschwerde gemäß § 621 e ZPO hat in der Sache insoweit Erfolg, als die getroffene Entscheidung zum Versorgungsausgleich abzuändern und dieser auszuschließen war. 1. Die [...]
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