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OLG Brandenburg - Entscheidung vom 12.06.2002

1 U 6/02

Normen:
StGB § 186 § 193
ZPO § 705 § 97 Abs. 1 § 511 Abs. 1 § 542 Abs. 2 § 704 Abs. 1 § 920 Abs. 2 § 511 Abs. 2 Nr. 1
BGB § 823 Abs. 1 § 823 Abs. 2 § 1004 Abs. 1 S. 2

Fundstellen:
NJ 2003, 40
NJW-RR 2002, 1269
OLGReport-Brandenburg 2002, 346

I. Der Verfügungskläger nimmt den Verfügungsbeklagten auf Unterlassung ehrenrühriger Äußerungen in Anspruch. Der Verfügungskläger war Bürgermeister der Stadt S und früher Mitglied der SPD. Der Verfügungsbeklagte ist [...]
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