Das als Beschwerde bezeichnete Rechtsmittel der Verfahrenspflegerin ist als sofortige Beschwerde gemäß §§ 50 Abs. 5 , 67 Abs. 3 Satz 3, 56 g Abs. 5 Satz 1 FGG anzusehen und als solche zulässig. Insbesondere ist der [...]
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