Die Entscheidung ist gemäß §§ 26 Nr. 10 , 568 Abs. 1 Satz 1 ZPO durch den Einzelrichter zu treffen. Die gemäß § 127 Abs. 2 Satz 2 ZPO zulässige Beschwerde der Klägerin führt zur Aufhebung des angefochtenen Beschlusses, [...]
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