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OLG Brandenburg - Entscheidung vom 20.06.2002

10 W 16/01

Normen:
BRAGO § 9 Abs. 2
GKG § 25 Abs. 3
ZPO § 3

Die Beschwerde ist, auch wenn dies der Beschwerdeschrift nicht ausdrücklich zu entnehmen ist, als von den Prozessbevollmächtigten des Beklagten im eigenen Namen eingelegt anzusehen. Die Prozessbevollmächtigten haben [...]
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