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OLG Brandenburg - Entscheidung vom 15.05.2002

8 W 104/02

Normen:
ZPO § 99 Abs. 1 § 900 S. 1 § 900 Abs. 1 S. 1 § 900 Abs. 4 § 901

Fundstellen:
InVo 2003, 164
OLGReport-Brandenburg 2003, 180

1. Die weitere sofortige Beschwerde der Gläubiger ist an sich statthaft (§ 793 Abs. 2 ZPO ). Das Rechtsmittel ist auch zulässig, weil in der angefochtenen Entscheidung ein neuer selbständiger Beschwerdegrund enthalten [...]
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