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OLG Brandenburg - Entscheidung vom 10.07.2002

9 WF 74/02

Normen:
ZPO § 93d § 269 Abs. 3

Fundstellen:
AGS 2003, 268
FamRZ 2003, 239
OLGReport-Brandenburg 2003, 67

Zur Entscheidung über die Beschwerde ist gemäß §§ 26 Nr. 10 EGZPO , 568 Abs. 1 Satz 1 ZPO n.F. der Einzelrichter berufen, weil die angefochtene, von einem Einzelrichter getroffene Entscheidung nach dem 1.1.2002 [...]
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