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OLG Brandenburg - Entscheidung vom 18.04.2002

11 Wx 43/01

Normen:
FGG § 68
FGG § 69g Abs. 1
FGG § 69g Abs. 5

I. Die weitere Beschwerde ist zulässig. Sie ist gemäß § 27 FGG statthaft und gemäß § 29 FGG in der rechten Form eingelegt. Die Beschwerdeführerin ist gemäß § 69 g Abs. 1 FGG als Verwandte in der Seitenlinie bis zum 3. [...]
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