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OLG Brandenburg - Entscheidung vom 07.01.2002

9 UF 248/01

Normen:
BGB § 1617c Abs. 1 S. 3
BGB § 1618 S. 1, 3, 4, 6
FGG § 64 Abs. 3 Satz 1
ZPO § 621e Abs. 1
ZPO § 621e Abs. 3 Satz 2

Die Beschwerden sind nach § 621 e Abs. 1 ZPO statthaft, weil es sich bei der Ersetzung der Zustimmung des Vaters zur Namenserteilung um eine Familiensache handelt (BGH FamRZ 1999, 1648 ) und § 64 Abs. 3 Satz 1 FGG [...]
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