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OLG Brandenburg - Entscheidung vom 05.09.2002

11 VA 5/02

Normen:
SchuVVO § 20 Abs. 1
SchuVVO § 7 Abs. 1

Fundstellen:
OLGReport-Brandenburg 2003, 333
Rpfleger 2003, 201
ZInsO 2003, 81
ZVI 2003, 22

I. Der als Widerspruch bezeichnete Rechtsbehelf der Antragstellerin ist als Antrag auf gerichtliche Entscheidung statthaft. Gemäß § 20 Abs. 1 der SchuVVO findet gegen die Entscheidung des Präsidenten des Landgerichts, [...]
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