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OLG Brandenburg - Entscheidung vom 07.05.2002

11 U 77/01

Normen:
BGB § 278
BGB § 626
VOB/B § 4 Nr. 8 Abs. 1 Satz 1
VOB/B § 4 Nr. 8 Abs. 1 Satz 2
VOB/B § 8 Nr. 3
VOB/B § 8 Nr. 3 Abs. 2 Satz 1

Fundstellen:
OLGReport-Brandenburg 2003, 553

Die Klägerin begehrt die Feststellung des Fehlens eines wichtigen Grundes für die Teilkündigung eines Bauvertrages. Nach vorangegangener Ausschreibung beauftragte die Beklagte die Klägerin auf der Grundlage deren [...]
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