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OLG Brandenburg - Entscheidung vom 14.10.2002

9 UF 129/02

Normen:
ZPO § 520 Abs. 2 Satz 1
ZPO § 538 Abs. 2
ZPO § 621a Abs. 1
ZPO § 621e Abs. 3 Satz 2

Fundstellen:
FamRZ 2003, 624

I. Die befristete Beschwerde ist statthaft und zulässig. Sie ist insbesondere fristgemäß begründet worden. Nach der Neuregelung der ZPO beträgt die Begründungsfrist nunmehr auch für die befristete Beschwerde zwei [...]
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