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LG Duisburg - Entscheidung vom 09.09.2002

4 O 77/01

Normen:
StVG § 7 Abs. 1
PflVG § 3 Nr. 1, 2
StVO § 2 Abs. 4

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger ein Schmerzensgeld von 830,62 Euro zu zahlen. Es wird festgestellt, dass die Beklagten verpflichtet sind, als Gesamt- schuldner dem Kläger sämtlichen [...]
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