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LAG Köln - Entscheidung vom 26.07.2002

11 Sa 258/02

Normen:
ZPO § 129 Abs. 1
ZPO § 322 Abs. 2
Prozessaufrechnung, vorbereitender Schriftsatz, Anwaltsprozess, Bezugnahme auf Parteischriftsätze, Bezugnahme auf Anlagen, Bezugnahme auf Urkunden

(abgekürzt gem. § 69 Abs.2 ArbGG ) Die Parteien - d.h. die klagende Lebensversicherung a.G. und der Beklagte, der für ihre Zedentin GmbH) bis Dezember 1996 als Handelsvertreter tätig war - streiten um [...]
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