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FG Rheinland-Pfalz - Entscheidung vom 01.07.2002

5 K 1821/99

Normen:
EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b
EStG § 9 Abs. 5

Fundstellen:
EFG 2002, 1375

Streitig ist die Höhe der steuerlich abzugsfähigen Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer sowie der Abzug von Aufwendungen für die Anschaffung von Büroausstattung. Der für das Streitjahr 1996 mit der Klägerin [...]
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