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FG Nürnberg - Entscheidung vom 08.02.2002

VI 281/01

Normen:
AO § 165 Abs. 1

Streitig ist, ob die Einkommensteuerfestsetzung 2000 in Bezug auf die Erwerbsunfähigkeitsrente nach § 165 Abs. 1 AO vorläufig zu ergehen hat, weil sich die Laufzeit der Erwerbsunfähigkeitsrente der Klägerin verändern [...]
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