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FG Münster - Entscheidung vom 17.07.2002

14 K 2204/02 I

Normen:
InvZulG § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 2

Fundstellen:
EFG 2003, 1497

Es ist zu entscheiden, ob eine Investitionszulage beansprucht werden kann, weil ein Gebäude, das vor dem 01.01.1991 fertig gestellt worden ist, angeschafft worden ist (§ 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Investitionszulagengesetz [...]
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