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FG München - Entscheidung vom 10.04.2002

4 K 1651/02

Normen:
KraftStG § 8 Nr. 2
KraftStG § 9 Abs. 1 Nr. 3
AO (1977) § 89 S. 2

I. Streitig ist, ob ein Kfz nach dem Hubraum oder nach dem zulässigen Gesamtgewicht zu besteuern ist. Die Klägerin hat am 24.02.1995 ein Fahrzeug der Marke Nissan, Typ MD 21 mit dem amtlichen Kennzeichen ... als Lkw [...]
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