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BayObLG - Entscheidung vom 12.06.2002

3Z BR 110/02

Normen:
AGGVG Art. 11 Abs. 3 Nr. 1
KostÄndGÄndG Art. XI § 1 § 2

Fundstellen:
OLGReport-BayObLG 2002, 462

I. Der Antragsteller verbüßt eine Freiheitsstrafe. Die Landesjustizkasse treibt bei ihm Verfahrenskosten von insgesamt 352 DM bei, die in Verfahren nach dem StVollzG entstanden sind. Sie rechnete damit am 21.8.2000 [...]
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