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BayObLG - Entscheidung vom 14.10.2002

3Z BR 149/02

Normen:
UnterbrG Art. 1 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2
GG Art. 19 Abs. 4

I. Der Betroffene, der an einer Manie leidet, wurde auf Anordnung der Stadt Bayreuth vom 21.5.2002 am gleichen Tage vorläufig in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Er war an diesem Tage dadurch [...]
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