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BayObLG - Entscheidung vom 17.09.2002

1Z AR 113/02

Normen:
ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6 § 104 Abs. 1 Satz 1 § 269 Abs. 3 Satz 2

Fundstellen:
AGS 2003, 128
Rpfleger 2003, 35

I. Die Antragstellerin hat gegen den Antragsgegner einen Mahnbescheid des Amtsgerichts Coburg erwirkt. Als für den Fall des Widerspruchs zuständiges Streitgericht war im Mahnbescheidsantrag das Amtsgericht Dortmund [...]
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