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BayObLG - Entscheidung vom 03.06.2002

3Z BR 94/02

Normen:
BGB § 1896 Abs. 2

Fundstellen:
FamRZ 2002, 1225
OLGReport-BayObLG 2003, 34

I. Mit Beschluss vom 20.8.2001 bestellte das Amtsgericht für die Betroffene deren Tochter S. zur Betreuerin mit dem Aufgabenkreis alle Angelegenheiten einschließlich Entgegennahme und Öffnen der Post. Die Beschwerde [...]
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