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BayObLG - Entscheidung vom 18.03.2002

3Z BR 51/02

Normen:
BGB § 1837
FGG § 33 § 23

Fundstellen:
FGPrax 2002, 118
FamRZ 2002, 1434
JurBüro 2002, 386
OLGReport-BayObLG 2002, 324

I. Das Amtsgericht ordnete am 14.12.2000 vorläufige und am 9.4.2001 endgültige Betreuung, unter anderem mit dem Aufgabenkreis Vermögenssorge, für die halbseitig gelähmte Betroffene an. Zur Betreuerin wurde die Tochter [...]
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