Entscheidung
»Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen lassen sich Abwägungsmängel wegen unzureichender Lösung eines Konflikts - hier die von einem Legehennenbetrieb ausgehenden schädlichen Umwelteinwirkungen - nicht allein durch einen (dinglich gesicherten) Verzicht auf die Abwehrrechte der Betroffenen überwinden.«
BVerwG (4 BN 3.02)Datum: 23.01.2002
Fundstelle: BauR 2002, 730; DÖV 2002, 483; GewArch 2003, 172; JuS 2002, 932
Auszug:
I. Die Antragsteller wenden sich im Normenkontrollverfahren gegen einen Bebauungsplan, der in 170 m Entfernung von ihrem Legehennenbetrieb Wohn- und Gewerbebauflächen festsetzt. Gegenwärtig sind 23 500 Hennenplätze [...]
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