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BVerwG - Entscheidung vom 23.10.2002

5 B 12.02

Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Die geltend gemachten Gründe rechtfertigen nicht die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Sache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ). Das am 5. August 1981 in der damaligen [...]
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