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BVerwG - Entscheidung vom 11.09.2002

1 B 52.02

Die auf die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache und einen Verfahrensverstoß (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 und 3 VwGO ) gestützte Beschwerde ist unzulässig. Die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache wird nicht den [...]
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