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BVerfG - Entscheidung vom 06.02.2002

2 BvR 37/02

Normen:
StVollzG § 46

Fundstellen:
NStZ 2003, 109

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil ein Annahmegrund gemäß § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht vorliegt. Der Verfassungsbeschwerde kommt keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zu [...]
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