Entscheidung
Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses von Familiendoppelnamen
BVerfG (1 BvL 23/96)Datum: 30.01.2002
Fundstelle: BVerfGE 104, 373; DVBl 2002, 472; FamRZ 2002, 306; MDR 2002, 338; NJW 2002, 1256
Auszug:
A. Die Vorlage betrifft die Frage, ob es mit dem Grundgesetz vereinbar ist, dass gemeinsam sorgeberechtigte Eltern, die keinen Ehenamen führen, zum Geburtsnamen ihres Kindes nur entweder den Namen des Vaters oder den [...]
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