Entscheidung
Der Ausschluss der Apotheken von der Teilnahme an verkaufsoffenen Sonntagen gemäß § 14 Abs. 4 des Ladenschlussgesetzes ist mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG unvereinbar.
BVerfG (1 BvR 1236/99)Datum: 16.01.2002
Fundstelle: AuR 2002, 465; BVerfGE 104, 357; BVerfGE 104, 357; DVBl 2002, 409; DÖV 2002, 427; GewArch 2002, 114; JuS 2002, 611; JuS 2002, 611; NJW 2002, 666; NJW 2002, 666; UPR 2002, 117; wrp 2002, 203
Auszug:
A. Das Verfahren betrifft das für Apotheken geltende gesetzliche Verbot, von den Öffnungszeiten an allgemeinen Verkaufssonntagen Gebrauch zu machen. I. 1. Mit ihrer Verfassungsbeschwerde wendet sich die [...]
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