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Entscheidung

Bestimmtheit unechter Unterlassungsdelikte

BVerfG (2 BvR 2202/01)

Datum: 21.11.2002

Fundstelle: JZ 2004, 303; NJW 2003, 1030

Auszug:
Die Voraussetzungen für eine Annahme der Verfassungsbeschwerde liegen nicht vor. Der Verfassungsbeschwerde kommt grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung nicht zu (§ 93a Abs. 2 Buchstabe a BVerfGG ). Die [...]