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BSG - Entscheidung vom 11.12.2002

B 6 KA 8/02 R

Normen:
GG Art. 103 Abs. 1 Art. 19 Abs. 4
SGB V § 95 Abs. 6
SGG § 202 § 164 § 62 Halbs. 1
ZPO § 227 Abs. 1 S. 1

I Die Beteiligten streiten im Rahmen eines Verfahrens der Zulassungsentziehung vorrangig über die Frage, ob ein Verhandlungstermin vor dem Berufungsgericht zu vertagen war. Der 1942 geborene Kläger ist seit 1983 als [...]
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